Behandlung von Covid19-Patienten

Sollte bei einem Patienten mit einer dringenden medizinischen, nicht aufschiebbaren Behandlungsnotwendigkeit die Anamnese auf eine Infektion mit Coronavirus hinweisen (s. dazu die einschlägigen Hinweise, also nicht nur die üblichen Erkältungssymptomatiken!), so kann in diesem Fall auf die Telefonnummer einer dieser dem Aufenthaltsort des Patienten nächstliegenden Praxen verwiesen werden. Eine telefonische Kontaktaufnahme des Patienten, bevor sie/er die Schwerpunktpraxis aufsucht, ist immer erforderlich, um das zur Datenerfassung, Untersuchung und Therapie nötige Hygienemanagement gewährleisten zu können! Die Liste finden Sie ab sofort zum Herunterladen auf der Eingangsseite im passwortgeschützten Mitgliederportal von der KZVN.

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